
GdB 40 statt 50 bekommen: Was können Sie jetzt tun?
Sie haben Ihren GdB-Bescheid erhalten. Darin steht ein Grad der Behinderung von 40. Dabei hatten Sie gehofft, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen mit einem GdB von 50 anerkannt werden.
Der Unterschied erscheint gering. Rechtlich ist er jedoch erheblich: Erst ab einem GdB von 50 gelten Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht als schwerbehindert.
Mit einem GdB von 40 erhalten Sie deshalb nicht automatisch einen Schwerbehindertenausweis oder die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
Doch was können Sie tun, wenn Sie Ihre Einstufung für zu niedrig halten? Lohnt sich ein Widerspruch? Und welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz absichern möchten?
GdB 40 statt 50: Warum der Unterschied wichtig ist
Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten festgestellt. Er beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen.
Bei einem GdB von 40 liegt eine anerkannte Behinderung vor. Die Schwerbehinderteneigenschaft besteht damit jedoch noch nicht.
Ab einem GdB von 50 können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Rechte und Nachteilsausgleiche hinzukommen, beispielsweise:
- Ein Schwerbehindertenausweis.
- Gesetzlicher Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte.
- Besonderer Kündigungsschutz nach den Vorschriften des SGB IX.
- Weitere steuerliche und berufliche Nachteilsausgleiche.
Nicht jede Vergünstigung steht automatisch allein aufgrund eines GdB von 50 zu. Für bestimmte Leistungen sind zusätzliche Voraussetzungen oder Merkzeichen erforderlich.
Wichtig: Ein GdB von 40 ist nicht einfach ein GdB von 50, bei dem noch zehn Punkte fehlen. Die Behörde bewertet Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Warum wurde nur ein GdB von 40 festgestellt?
Ein niedrigerer GdB als erwartet kann verschiedene Gründe haben.
Möglicherweise hat die Behörde bestimmte Funktionsbeeinträchtigungen anders bewertet, als Sie es aufgrund Ihrer Diagnosen erwartet hatten.
Es kann auch sein, dass aus den vorliegenden Arztberichten nicht ausreichend hervorging, wie stark einzelne Erkrankungen Ihre Teilhabe beeinträchtigen.
Bei mehreren Erkrankungen kommt hinzu, dass die einzelnen GdB-Werte nicht addiert werden.
Beispiel: Mehrere gesundheitliche Einschränkungen
Eine Person hat eine orthopädische Erkrankung und zusätzlich eine psychische Erkrankung.
Beide verursachen gesundheitliche Einschränkungen.
Trotzdem ergibt sich aus zwei festgestellten Einzel-GdB-Werten nicht automatisch ein Gesamt-GdB von 50 oder mehr.
Die Behörde beurteilt die Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit und berücksichtigt ihre wechselseitigen Beziehungen.
Deshalb lässt sich aus der Anzahl der Diagnosen allein nicht ableiten, dass ein GdB von 50 gerechtfertigt wäre.
GdB 40 bekommen: Kann ich Widerspruch einlegen?
Ja. Wenn Sie mit Ihrem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie grundsätzlich Widerspruch einlegen.
Die reguläre Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, bei welcher Stelle und in welcher Form der Widerspruch eingelegt werden kann.
Bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung kann grundsätzlich eine Frist von einem Jahr gelten.
Sie müssen die ausführliche Begründung nicht zwingend bereits zusammen mit dem fristwahrenden Widerspruch einreichen. Diese kann nachgereicht werden.
Entscheidend ist zunächst, dass der Widerspruch rechtzeitig und formgerecht eingeht. Eine gewöhnliche E-Mail reicht dafür grundsätzlich nicht aus.
Wann kann ein Widerspruch sinnvoll sein?
Eine Überprüfung kommt insbesondere dann infrage, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht vollständig oder nicht zutreffend bewertet wurden.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn relevante medizinische Befunde fehlen oder dokumentierte Funktionsbeeinträchtigungen in der Entscheidung nicht erkennbar berücksichtigt wurden.
Allein der Wunsch nach einem Schwerbehindertenausweis ist dagegen kein medizinischer Grund für einen höheren GdB.
Wie kann ich herausfinden, warum mein GdB nur 40 beträgt?
Der Feststellungsbescheid enthält nicht immer sämtliche Einzelheiten der medizinischen Bewertung.
Wenn die Begründung für Sie nicht nachvollziehbar ist, kann eine Akteneinsicht hilfreich sein.
Nach § 25 SGB X haben Beteiligte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten.
Darin können sich beispielsweise medizinische Stellungnahmen und Unterlagen befinden, auf deren Grundlage die Behörde entschieden hat.
So lässt sich besser nachvollziehen, welche Gesundheitsstörungen berücksichtigt wurden und wie die medizinische Bewertung zustande gekommen ist.
Die Akteneinsicht ersetzt allerdings nicht die Einhaltung der Widerspruchsfrist.
Wenn Sie mehr über das Verfahren erfahren möchten, lesen Sie unseren Ratgeber „GdB-Widerspruch einlegen: Kostenloses Muster, Frist und häufige Fehler“.
Welche Nachweise können bei einem Widerspruch gegen GdB 40 wichtig sein?
Nicht jeder zusätzliche Arztbericht führt zu einer anderen Entscheidung.
Relevant sind vor allem medizinische Informationen, die bestehende Funktionsbeeinträchtigungen genauer dokumentieren oder bisher nicht ausreichend berücksichtigte Einschränkungen belegen.
Dazu können gehören:
Fachärztliche Befunde
Berichte von behandelnden Fachärzten können die Schwere einer Erkrankung, Untersuchungsergebnisse und bestehende Funktionsbeeinträchtigungen beschreiben.
Krankenhaus- und Reha-Berichte
Solche Unterlagen können zusätzliche Informationen über den Krankheitsverlauf und verbleibende gesundheitliche Einschränkungen enthalten.
Medizinische Stellungnahmen
Wenn ein bisheriger Befund wesentliche Einschränkungen nicht ausreichend beschreibt, kann eine ergänzende medizinische Stellungnahme hilfreich sein.
Entscheidend ist jedoch, dass die Angaben die tatsächliche gesundheitliche Situation widerspiegeln.
Was ist mit neuen Diagnosen?
Eine neue Diagnose führt nicht automatisch zu einem höheren GdB.
Wurde eine Erkrankung bereits vor der ursprünglichen Entscheidung festgestellt, aber nicht berücksichtigt, kann dies für die Überprüfung des Bescheids relevant sein.
Ist eine gesundheitliche Verschlechterung dagegen erst später eingetreten, kann ein Neufeststellungsverfahren der passendere Weg sein.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Widerspruch und Neufeststellung unterschiedliche Ausgangspunkte haben.
GdB 40 auf 50 erhöhen: Widerspruch oder Neufeststellungsantrag?
Welches Verfahren infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob Sie die ursprüngliche Entscheidung für falsch halten oder ob sich Ihr Gesundheitszustand erst danach verändert hat.
Widerspruch gegen den Bescheid
Ein Widerspruch dient dazu, eine noch anfechtbare Entscheidung überprüfen zu lassen.
Dabei kann es beispielsweise um gesundheitliche Einschränkungen gehen, die bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt bestanden, aber aus Ihrer Sicht nicht richtig berücksichtigt wurden.
Neufeststellungsantrag bei Verschlechterung
Wenn sich Ihre gesundheitlichen Verhältnisse seit der letzten Feststellung wesentlich verschlechtert haben, kann ein Änderungs- beziehungsweise Neufeststellungsantrag infrage kommen.
Dabei wird die aktuelle gesundheitliche Situation erneut beurteilt.
Ein solches Verfahren kann auch Auswirkungen auf bisherige Feststellungen haben. Eine Erhöhung ist nicht garantiert.
Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Überprüfung des früheren Bescheids nach § 44 SGB X relevant sein.
Kann ich mich mit GdB 40 schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gleichstellung möglich.
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne diese Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Die Gleichstellung dient insbesondere dem Schutz und der Unterstützung im Arbeitsleben.
Sie kann beispielsweise mit besonderem Kündigungsschutz und Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung verbunden sein.
Allerdings ist eine Gleichstellung keine Erhöhung Ihres GdB auf 50.
Sie erhalten dadurch weder automatisch einen Schwerbehindertenausweis noch den gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen.
Auch die besonderen Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden durch eine Gleichstellung allein nicht erfüllt.
Wann ist eine Gleichstellung eine Alternative?
Wenn Ihr hauptsächliches Problem darin besteht, dass Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung gefährdet ist, kann eine Gleichstellung eine wichtige Möglichkeit sein.
Wenn Sie dagegen der Ansicht sind, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen insgesamt zu niedrig bewertet wurden, betrifft das die GdB-Feststellung selbst.
Beide Anliegen sollten deshalb getrennt betrachtet werden.
GdB 40 statt 50: Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Nur weitere Diagnosen einreichen: Entscheidend ist, welche Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und wie sie sich auf die Teilhabe auswirken.
Den Bescheid nicht genauer prüfen: Ohne Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen lässt sich schwer beurteilen, wo möglicherweise ein Bewertungsfehler liegt.
Die Widerspruchsfrist versäumen: Wer erst sämtliche Arztberichte sammeln möchte, riskiert unter Umständen, dass der Bescheid bestandskräftig wird.
Einen Neufeststellungsantrag mit einem Widerspruch verwechseln: Beide Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Die Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung gleichsetzen: Eine Gleichstellung kann wichtige berufliche Rechte vermitteln, ersetzt aber keinen GdB von 50.
Wie der GdB-Widerspruchs-Kompass Sie bei der Vorbereitung unterstützt
Sie haben einen GdB von 40 erhalten und möchten die Entscheidung überprüfen lassen.
Vielleicht haben Sie bereits medizinische Unterlagen gesammelt, wissen aber nicht, wie Sie die Bewertung einordnen und Ihre Einwände nachvollziehbar vorbereiten können.
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Häufige Fragen zu GdB 40 statt 50
Lohnt sich ein Widerspruch bei GdB 40?
Das hängt davon ab, ob konkrete Anhaltspunkte für eine unvollständige oder unzutreffende Bewertung bestehen. Ein Widerspruch führt nicht automatisch zu einem GdB von 50.
Kann ich mit GdB 40 einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Nein. Ein Schwerbehindertenausweis setzt grundsätzlich einen festgestellten GdB von mindestens 50 voraus.
Bekomme ich mit GdB 40 zusätzlichen Urlaub?
Der gesetzliche Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX steht schwerbehinderten Menschen zu. Ein GdB von 40 allein und auch eine Gleichstellung begründen diesen Anspruch nicht.
Kann ich mit GdB 40 besonderen Kündigungsschutz bekommen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zu besonderem Kündigungsschutz führen. Dafür ist ein gesonderter Antrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Wie lange kann ich gegen GdB 40 Widerspruch einlegen?
Grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Maßgeblich sind die gesetzlichen Fristen und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Kann der GdB im Widerspruchsverfahren auch sinken?
Eine Überprüfung kann grundsätzlich auch ungünstige Erkenntnisse ergeben. Ob eine Änderung zu Ihrem Nachteil rechtlich zulässig ist, hängt vom konkreten Verfahren und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei entsprechenden Hinweisen sollten Sie sich individuell beraten lassen.
Kann ich GdB 50 später erneut beantragen?
Wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich verändern, kann eine Neufeststellung beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Überprüfung eines früheren Bescheids infrage.
Fazit: GdB 40 muss nicht die letzte Entscheidung sein
Wenn Sie einen GdB von 40 statt 50 erhalten haben, sollten Sie zunächst klären, warum die Behörde zu dieser Einstufung gekommen ist.
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Bewertung bestehen. Dabei sind die Frist, die medizinischen Entscheidungsgrundlagen und aussagekräftige Nachweise besonders wichtig.
Hat sich Ihr Gesundheitszustand erst später verschlechtert, kann stattdessen eine Neufeststellung infrage kommen.
Geht es Ihnen hauptsächlich um den Schutz Ihres Arbeitsplatzes, sollten Sie außerdem prüfen, ob eine Gleichstellung möglich ist.
Nicht jeder GdB von 40 ist falsch. Entscheidend ist, ob die festgestellte Einstufung Ihre tatsächlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zutreffend abbildet.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Dieser Artikel basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen und offiziellen Informationen:
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen und Schwerbehinderung
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist
- § 25 SGB X – Akteneinsicht
- Bundesagentur für Arbeit – Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.