GdB beantragen: Antrag, Bewertung, Erhöhung und Widerspruch

Wer einen GdB beantragen möchte, hat häufig viele Fragen: Wo wird der Antrag gestellt? Welche Unterlagen sind wichtig? Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt? Und was kann man tun, wenn der Bescheid niedriger ausfällt als erwartet?

Der Weg zum GdB besteht aus mehreren Schritten. Dabei kommt es nicht allein darauf an, welche Erkrankung oder Diagnose vorliegt. Entscheidend ist vor allem, welche Auswirkungen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben.

Auch mehrere Erkrankungen werden nicht einfach zu einem Gesamtwert zusammengerechnet. Die gesundheitliche Situation wird insgesamt betrachtet.

Dieser Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick über den gesamten Weg – vom GdB-Antrag über die Feststellung bis hin zu einer möglichen Erhöhung oder einem Widerspruch.

Was bedeutet GdB?

GdB steht für Grad der Behinderung.

Der GdB beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Er wird in Zehnergraden festgestellt.

Wichtig ist dabei: Der GdB ist keine Prozentangabe.

Ein GdB von 50 bedeutet beispielsweise nicht, dass jemand zu 50 Prozent „behindert“ ist. Der Wert dient der rechtlichen Einordnung der Auswirkungen einer Behinderung.

Auch eine bestimmte Diagnose führt nicht automatisch zu einem bestimmten GdB.

Zwei Menschen können dieselbe Erkrankung haben und trotzdem unterschiedlich eingestuft werden. Entscheidend ist unter anderem, wie stark sich die gesundheitliche Beeinträchtigung im jeweiligen Fall auswirkt.

GdB beantragen: Wer kann einen Antrag stellen?

Wer gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die voraussichtlich längerfristig bestehen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen, kann eine Feststellung des GdB beantragen.

Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Verwaltungsstruktur des jeweiligen Bundeslandes ab.

Die Behörde prüft anschließend die Angaben zur gesundheitlichen Situation und die vorhandenen medizinischen Informationen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Erkrankung besteht oder mehrere gesundheitliche Probleme zusammenkommen.

Gerade bei mehreren Erkrankungen ist es wichtig, die eigene Situation als Ganzes zu betrachten.

Wie läuft ein GdB-Antrag ab?

Der genaue Ablauf kann je nach zuständiger Behörde unterschiedlich sein. Grundsätzlich lässt sich das Verfahren aber in mehrere Schritte einteilen:

  1. Der Antrag auf Feststellung des GdB wird gestellt.
  2. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden angegeben.
  3. Ärzte und relevante medizinische Unterlagen werden benannt.
  4. Die zuständige Behörde prüft die Angaben.
  5. Falls erforderlich, werden weitere medizinische Informationen eingeholt.
  6. Die Behörde trifft eine Entscheidung.
  7. Der Antragsteller erhält einen Bescheid.

Damit der Behörde ein möglichst vollständiges Bild vorliegt, sollte der Antrag sorgfältig vorbereitet werden.

Es geht dabei nicht darum, möglichst viele Unterlagen einzureichen oder Beschwerden besonders dramatisch darzustellen.

Viel wichtiger ist, dass die gesundheitliche Situation nachvollziehbar dargestellt wird.

Welche Unterlagen sind für den GdB-Antrag wichtig?

Medizinische Unterlagen können eine wichtige Grundlage für die Beurteilung sein.

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise folgende Unterlagen relevant sein:

  • Arztberichte
  • Facharztberichte
  • Krankenhaus- und Entlassungsberichte
  • Befundberichte
  • Gutachten
  • Untersuchungsergebnisse
  • Unterlagen zu laufenden Behandlungen

Dabei gilt nicht automatisch: Je mehr Unterlagen vorhanden sind, desto besser.

Wichtiger ist, dass die Unterlagen die aktuelle gesundheitliche Situation nachvollziehbar dokumentieren.

Auch ältere Unterlagen können je nach Erkrankung relevant sein. Gleichzeitig sollten aktuelle Veränderungen des Gesundheitszustands berücksichtigt werden.

Entscheidend ist letztlich das Gesamtbild.

Worauf kommt es beim GdB-Antrag an?

Eine Diagnose allein beschreibt noch nicht, wie stark eine Person im Alltag beeinträchtigt ist.

Genau deshalb sollte man sich bei einem GdB-Antrag nicht ausschließlich auf Diagnosen und medizinische Fachbegriffe konzentrieren.

Eine Erkrankung kann beispielsweise Auswirkungen auf die Beweglichkeit, Belastbarkeit, Konzentration, Selbstständigkeit oder soziale Teilhabe haben.

Die entscheidende Frage lautet daher:

Welche konkreten Auswirkungen haben die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf das tägliche Leben?

Dabei sollte man immer sachlich und wahrheitsgemäß bleiben.

Es geht nicht darum, Beschwerden stärker darzustellen, als sie tatsächlich sind. Es geht darum, die eigene Situation vollständig und nachvollziehbar zu beschreiben.

Wie wird der GdB festgestellt?

Der GdB wird nicht einfach nach dem Prinzip „Diagnose gleich GdB“ festgelegt.

Bei der Bewertung kommt es auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen an.

Für die versorgungsmedizinische Beurteilung sind unter anderem die Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung relevant. Dort finden sich Bewertungsgrundlagen für unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Die dort genannten Werte dürfen jedoch nicht wie eine einfache Tabelle verstanden werden, bei der eine bestimmte Diagnose automatisch zu einem festen Ergebnis führt.

Die konkrete Ausprägung einer Erkrankung und ihre Auswirkungen spielen eine wesentliche Rolle.

Deshalb kann derselbe medizinische Befund bei unterschiedlichen Menschen zu unterschiedlichen Bewertungen führen.

Was passiert bei mehreren Erkrankungen?

Viele Menschen haben nicht nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung.

Dann entsteht häufig die Frage, ob die einzelnen Werte einfach addiert werden.

Das ist nicht der Fall.

Einzelne GdB-Werte werden nicht einfach zusammengerechnet.

Stattdessen wird betrachtet, wie sich die verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe auswirken.

Das bedeutet beispielsweise nicht automatisch:

GdB 30 + GdB 20 = GdB 50.

Eine solche einfache Addition entspricht nicht der vorgesehenen Bewertung.

Gerade deshalb sollte man die eigene gesundheitliche Situation nicht nur anhand einzelner Diagnosen oder vermuteter Einzelwerte beurteilen.

Welche GdB-Werte gibt es?

Der GdB wird in Zehnergraden festgestellt.

Besonders häufig beschäftigen sich Betroffene mit den Werten 20, 30, 40 und 50.

GdB 20

Bei einem GdB von 20 wurde eine Behinderung festgestellt.

Eine Schwerbehinderung liegt bei diesem Wert noch nicht vor.

GdB 30

Auch ein GdB von 30 bedeutet noch keine Schwerbehinderung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich sein.

GdB 40

Bei einem GdB von 40 liegt ebenfalls noch keine Schwerbehinderung vor.

Auch hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung in Betracht kommen.

GdB 50

Ab einem GdB von 50 liegt grundsätzlich eine Schwerbehinderung vor.

Damit können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche verbunden sein.

Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt allerdings von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Auch Merkzeichen können dabei eine Rolle spielen.

Was passiert nach dem GdB-Antrag?

Nach der Antragstellung prüft die zuständige Behörde die Angaben und die verfügbaren medizinischen Informationen.

Je nach Fall können weitere Unterlagen oder medizinische Informationen erforderlich sein.

Am Ende erhält der Antragsteller einen Bescheid.

Dieser Bescheid sollte sorgfältig gelesen werden.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, welcher GdB festgestellt wurde. Auch die zugrunde liegende Entscheidung sollte nachvollziehbar sein.

Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, sollte deshalb prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.

Was tun, wenn der GdB zu niedrig ist?

Manchmal fällt der festgestellte GdB niedriger aus, als Betroffene aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation erwartet haben.

Dann stellt sich die Frage, ob alle relevanten Beeinträchtigungen ausreichend berücksichtigt wurden.

Wenn man der Auffassung ist, dass die Entscheidung die tatsächliche gesundheitliche Situation nicht angemessen berücksichtigt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ein Widerspruch möglich sein.

Dabei sollte man sich nicht ausschließlich darauf beschränken zu schreiben, dass man mit dem GdB nicht einverstanden ist.

Sinnvoller ist eine sachliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung:

Welche gesundheitlichen Einschränkungen wurden berücksichtigt?

Welche möglicherweise nicht?

Welche Auswirkungen auf den Alltag und die Teilhabe wurden nicht ausreichend dargestellt?

Diese Fragen können bei der weiteren Prüfung eine wichtige Rolle spielen.

Welche Frist gilt beim GdB-Widerspruch?

Wer gegen einen GdB-Bescheid vorgehen möchte, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung des eigenen Bescheids genau prüfen.

In vielen Fällen beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat.

Die konkrete Frist sollte jedoch immer anhand des eigenen Bescheids geprüft werden.

Deshalb sollte ein Bescheid nicht einfach mehrere Wochen unbeachtet liegen bleiben.

Gerade wenn ein Widerspruch in Betracht kommt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Entscheidung auseinanderzusetzen.

Kann man den GdB später erhöhen lassen?

Der GdB kann unter bestimmten Voraussetzungen später erneut festgestellt werden.

Das kann beispielsweise relevant sein, wenn sich eine bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung wesentlich verschlechtert hat oder neue gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzugekommen sind.

In einem solchen Fall kann ein Änderungs- beziehungsweise Neufeststellungsverfahren in Betracht kommen.

Auch hier sollte nicht allein die Diagnose betrachtet werden.

Entscheidend ist wiederum, welche konkreten Auswirkungen die gesundheitliche Veränderung auf die Teilhabe hat.

Kann der GdB bei einer Neufeststellung niedriger werden?

Diese Frage ist wichtig, wenn über eine erneute Feststellung nachgedacht wird.

Eine Neufeststellung bedeutet nicht automatisch, dass der bisherige GdB ausschließlich nach oben verändert werden kann.

Wenn sich die tatsächlichen gesundheitlichen Verhältnisse verändert haben, kann die Situation neu bewertet werden.

Deshalb sollte ein Änderungsantrag nicht unüberlegt gestellt werden.

Vorher kann es sinnvoll sein, die aktuelle gesundheitliche Situation, Veränderungen seit der letzten Feststellung und die vorhandenen medizinischen Unterlagen sorgfältig zu betrachten.

Was ist der Unterschied zwischen GdB und Schwerbehinderung?

Die Begriffe GdB und Schwerbehinderung werden häufig gleichgesetzt. Sie bedeuten jedoch nicht dasselbe.

Der GdB beschreibt das Ausmaß der Behinderung.

Eine Schwerbehinderung liegt grundsätzlich ab einem GdB von 50 vor.

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft.

Zusätzlich können bestimmte Merkzeichen festgestellt werden. Diese können wiederum für bestimmte Nachteilsausgleiche relevant sein.

Deshalb sollte beispielsweise ein GdB von 30 nicht mit einer Schwerbehinderung gleichgesetzt werden.

Welche Rolle spielen Merkzeichen und Nachteilsausgleiche?

Bei einer Schwerbehinderung können neben dem GdB weitere Feststellungen relevant sein.

Dazu gehören insbesondere Merkzeichen.

Sie können bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen kennzeichnen und für bestimmte Nachteilsausgleiche von Bedeutung sein.

Auch bei Nachteilsausgleichen kommt es deshalb nicht ausschließlich auf die Höhe des GdB an.

Welche Vergünstigungen oder Rechte tatsächlich bestehen, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Situation ab.

Ein bestimmter GdB bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche möglichen Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können.

Was sind typische Fehler beim GdB-Antrag?

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Antrag ausschließlich anhand von Diagnosen auszufüllen.

Eine Diagnose zeigt zwar, welche Erkrankung vorliegt. Sie erklärt aber nicht automatisch, wie stark die Person dadurch im täglichen Leben eingeschränkt ist.

Auch die Annahme, dass mehrere Erkrankungen einfach addiert werden, führt häufig zu falschen Erwartungen.

Ein weiterer Fehler ist, einen Bescheid nicht genau zu prüfen.

Wer einen GdB beantragt, sollte deshalb von Anfang an darauf achten, die eigene gesundheitliche Situation möglichst vollständig und nachvollziehbar darzustellen.

Häufige Fragen zum GdB

Kann jeder einen GdB beantragen?

Wer gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, deren Auswirkungen auf die Teilhabe festgestellt werden sollen, kann grundsätzlich eine Feststellung des GdB beantragen. Die konkrete Situation wird im jeweiligen Verfahren geprüft.

Wird der GdB nach der Diagnose bestimmt?

Nein. Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zu einem bestimmten GdB. Entscheidend sind insbesondere die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Teilhabe.

Werden mehrere Erkrankungen beim GdB zusammengerechnet?

Nein. Einzelne GdB-Werte werden nicht einfach addiert. Die Auswirkungen mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen werden insgesamt betrachtet.

Kann man gegen einen zu niedrigen GdB vorgehen?

Wenn man mit der Entscheidung der zuständigen Behörde nicht einverstanden ist, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ein Widerspruch möglich sein. Dabei muss insbesondere die Frist aus dem eigenen Bescheid beachtet werden.

Kann der GdB später erhöht werden?

Wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert oder neue gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzukommen, kann eine erneute Feststellung des GdB in Betracht kommen.

Bedeutet GdB 50 automatisch einen Schwerbehindertenausweis?

Ein GdB von 50 bedeutet grundsätzlich, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Schwerbehindertenausweis ist der entsprechende Nachweis. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der Feststellung und des jeweiligen Verfahrens.

Fazit: GdB beantragen und die eigene Situation richtig einordnen

Ein GdB wird nicht allein anhand einer Diagnose bestimmt.

Entscheidend ist, wie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben auswirken. Bei mehreren Erkrankungen werden die einzelnen Werte nicht einfach zusammengerechnet.

Wer einen GdB beantragen möchte, sollte deshalb seine gesundheitliche Situation möglichst vollständig und nachvollziehbar darstellen und relevante medizinische Unterlagen angeben.

Auch nach dem Antrag ist der Vorgang noch nicht unbedingt abgeschlossen. Ein erhaltener Bescheid sollte sorgfältig geprüft werden. Wenn der festgestellte GdB nicht zur tatsächlichen Situation passt, kann ein Widerspruch möglich sein.

Verändert sich der Gesundheitszustand später wesentlich, kann außerdem eine erneute Feststellung des GdB in Betracht kommen.

Der wichtigste Punkt bleibt dabei immer derselbe: Nicht nur die Diagnose betrachten, sondern die tatsächlichen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

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