
GdB-Erhöhung abgelehnt: Warum wird mein GdB nicht erhöht?
Sie leben seit Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen. Inzwischen sind die Beschwerden stärker geworden, vielleicht sind weitere Erkrankungen hinzugekommen. Deshalb haben Sie eine Erhöhung Ihres Grades der Behinderung (GdB) beantragt.
Doch dann kommt der Bescheid: Ihr bisheriger GdB bleibt unverändert.
Für viele Betroffene ist das schwer nachvollziehbar. Wie kann es sein, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert, die Behörde aber trotzdem keinen höheren GdB feststellt?
Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Nicht jede gesundheitliche Verschlechterung führt nach den gesetzlichen Bewertungsmaßstäben automatisch zu einem höheren GdB. Allerdings kann es auch vorkommen, dass relevante Einschränkungen bei der Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Warum wird eine GdB-Erhöhung abgelehnt?
Bei einem Antrag auf Erhöhung prüft die zuständige Behörde, ob sich die für die bisherige Feststellung maßgeblichen Verhältnisse wesentlich verändert haben.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob neue Diagnosen vorliegen oder bestehende Erkrankungen fortgeschritten sind. Entscheidend ist, ob sich die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Teilhabe so verändert haben, dass eine andere GdB-Bewertung gerechtfertigt ist.
Die Bewertung richtet sich nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Eine Erkrankung kann beispielsweise mehr Beschwerden verursachen, ohne dass sich daraus nach den maßgeblichen Kriterien zwangsläufig ein höherer GdB ergibt.
Umgekehrt kann eine erhebliche zusätzliche Funktionsbeeinträchtigung eine Neubewertung rechtfertigen, auch wenn keine völlig neue Erkrankung diagnostiziert wurde.
Eine abgelehnte GdB-Erhöhung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die gesundheitlichen Beschwerden nicht ernst genommen werden. Sie bedeutet zunächst, dass die Behörde nach ihrer Prüfung keine ausreichende Grundlage für die beantragte höhere Feststellung gesehen hat.
Ob diese Bewertung zutrifft, ist eine andere Frage.
Eine neue Diagnose bedeutet nicht automatisch einen höheren GdB
Viele Menschen gehen davon aus, dass jede weitere Erkrankung den bisherigen GdB erhöhen müsste.
So funktioniert die Bewertung jedoch nicht.
Angenommen, bei einer Person wurde bereits ein GdB von 30 festgestellt. Einige Jahre später kommt eine weitere chronische Erkrankung hinzu. Obwohl nun zwei Erkrankungen vorliegen, kann der Gesamt-GdB weiterhin bei 30 bleiben.
Der Grund: Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden die einzelnen Werte nicht einfach zusammengerechnet.
Es wird beurteilt, wie sich die unterschiedlichen Funktionsbeeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe auswirken und ob zusätzliche Einschränkungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.
Ausführlicher erklären wir diese Zusammenhänge in unserem Ratgeber „GdB bei mehreren Erkrankungen: Wie wird der Gesamt-GdB gebildet?“
Warum ärztliche Unterlagen nicht immer ausreichen
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die medizinischen Unterlagen, die der Behörde zur Verfügung stehen.
Viele Betroffene haben umfangreiche Arztberichte, Befunde und Krankenhausunterlagen eingereicht. Trotzdem wird die beantragte Erhöhung abgelehnt.
Das kann daran liegen, dass die vorhandenen Dokumente zwar Erkrankungen bestätigen, aber nicht ausreichend erkennen lassen, wie stark die daraus folgenden Funktionsbeeinträchtigungen tatsächlich sind.
Eine Diagnose allein beschreibt beispielsweise nicht immer, welche Bewegungen eingeschränkt sind, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf die Alltagsgestaltung hat oder in welchem Umfang die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt wird.
Auch die Dauer und Ausprägung gesundheitlicher Einschränkungen können für die Bewertung eine Rolle spielen.
Dabei gilt: Mehr Unterlagen bedeuten nicht automatisch eine bessere Bewertung. Entscheidend ist, welche medizinisch relevanten Informationen daraus hervorgehen.
Wenn sich die Beschwerden verschlimmern, der GdB aber gleich bleibt
Besonders unverständlich erscheint eine Ablehnung häufig dann, wenn Betroffene ihre Verschlechterung im Alltag deutlich spüren.
Vielleicht sind längere Wege inzwischen kaum noch möglich. Vielleicht haben Schmerzen zugenommen oder alltägliche Tätigkeiten kosten wesentlich mehr Kraft als früher.
Solche Veränderungen können für die GdB-Bewertung relevant sein. Allerdings kommt es darauf an, welche längerfristigen Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und wie diese nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen einzuordnen sind.
Nicht jede Zunahme von Beschwerden führt zu einer Erhöhung um zehn oder mehr GdB-Punkte.
Ebenso wenig lässt sich aus einer bestimmten Diagnose allein ableiten, welcher GdB festgestellt werden müsste.
Deshalb kann es sinnvoll sein, die Begründung der behördlichen Entscheidung genauer zu betrachten, anstatt ausschließlich von der eigenen Einschätzung des Gesundheitszustands auszugehen.
GdB-Erhöhung abgelehnt: Kann ich Widerspruch einlegen?
Wenn die Behörde Ihren Antrag auf Erhöhung des GdB abgelehnt hat, können Sie gegen den Bescheid grundsätzlich Widerspruch einlegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung ist dabei wichtig. Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung können andere Fristen gelten.
Ein Widerspruch ermöglicht die erneute Prüfung der Entscheidung. Dabei kann unter anderem untersucht werden, ob die gesundheitlichen Einschränkungen vollständig und zutreffend berücksichtigt wurden.
Eine ausführliche Begründung muss grundsätzlich nicht bereits mit dem fristwahrenden Widerspruch eingereicht werden. Sie kann nachgereicht werden.
Der Widerspruch selbst muss jedoch form- und fristgerecht eingehen. Eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür nicht ohne Weiteres.
Wichtig ist außerdem: Ein Widerspruch garantiert keine Erhöhung. Im Rahmen einer erneuten Prüfung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nachteilige Änderungen in Betracht kommen.
Warum die Vorbereitung eines Widerspruchs entscheidend sein kann
Viele Betroffene wissen, dass sie Widerspruch einlegen dürfen. Schwieriger ist häufig die Frage, warum die bisherige Entscheidung aus ihrer Sicht nicht zutrifft.
Denn allein die Aussage, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, erklärt noch nicht, weshalb nach den geltenden Bewertungsmaßstäben ein höherer GdB gerechtfertigt sein könnte.
Es kann darauf ankommen, welche Informationen der Behörde vorlagen, wie die einzelnen Beeinträchtigungen bewertet wurden und welche gesundheitlichen Auswirkungen möglicherweise nicht ausreichend erfasst wurden.
Gerade diese Zusammenhänge sind für medizinische Laien nicht immer leicht nachzuvollziehen.
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Kann ich nach einer Ablehnung einfach einen neuen Erhöhungsantrag stellen?
Grundsätzlich kann auch nach einer abgelehnten GdB-Erhöhung ein erneuter Antrag infrage kommen.
Allerdings sollte zwischen zwei Situationen unterschieden werden.
Wenn Sie die aktuelle Entscheidung für falsch halten und die Widerspruchsfrist noch läuft, ist der Widerspruch der dafür vorgesehene Rechtsbehelf.
Haben sich Ihre gesundheitlichen Verhältnisse dagegen erst nach der letzten Entscheidung wesentlich verändert, kann ein neuer Antrag auf Neufeststellung sinnvoll sein.
Ein erneuter Antrag führt nicht automatisch zu einem anderen Ergebnis. Außerdem kann eine neue Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen auch eine niedrigere Feststellung zur Folge haben.
Mehr über die allgemeinen Voraussetzungen erfahren Sie in unserem Ratgeber „GdB erhöhen: Wann ist eine Neufeststellung möglich?“
Kann der GdB bei einer erneuten Prüfung auch sinken?
Ja, diese Möglichkeit besteht.
Bei einer erneuten Feststellung können nicht nur Verschlechterungen, sondern auch wesentliche Verbesserungen der gesundheitlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.
Das bedeutet nicht, dass jeder Antrag auf Erhöhung automatisch das Risiko einer Herabsetzung verwirklicht. Eine niedrigere Feststellung setzt die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen voraus.
Dennoch sollten Betroffene wissen, dass eine erneute Prüfung nicht zwangsläufig ausschließlich zu einer Erhöhung oder Bestätigung des bisherigen GdB führen muss.
Häufige Fragen zur abgelehnten GdB-Erhöhung
Warum wird mein GdB trotz neuer Erkrankungen nicht erhöht?
Neue Erkrankungen führen nicht automatisch zu einem höheren Gesamt-GdB. Entscheidend ist, ob die zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen die gesamte Teilhabebeeinträchtigung nach den geltenden Bewertungsmaßstäben wesentlich verstärken.
Kann mein GdB trotz stärkerer Schmerzen unverändert bleiben?
Ja. Die Bewertung hängt davon ab, welche Auswirkungen die Schmerzen und die zugrunde liegenden Erkrankungen haben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, welche Beschwerden bereits in der bisherigen Bewertung enthalten sind.
Wie oft darf ich eine GdB-Erhöhung beantragen?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regel, nach der zwischen zwei Erhöhungsanträgen zwingend eine bestimmte Anzahl von Monaten oder Jahren liegen muss. Entscheidend ist insbesondere, ob eine relevante Veränderung der Verhältnisse vorliegt.
Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, ergeht grundsätzlich ein Widerspruchsbescheid. Dagegen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Die Klagefrist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.
Fazit: Eine abgelehnte GdB-Erhöhung muss nicht das Ende sein
Wenn Ihr Antrag auf Erhöhung des GdB abgelehnt wurde, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Entscheidung in jeder Hinsicht zutreffend ist.
Gleichzeitig führt eine gesundheitliche Verschlechterung nicht automatisch zu einer höheren Feststellung.
Entscheidend ist, welche längerfristigen Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, wie sie sich auf die Teilhabe auswirken und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine andere Bewertung erfüllt sind.
Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte insbesondere die Widerspruchsfrist beachten und zwischen einer möglichen fehlerhaften Entscheidung und einer später eingetretenen Verschlechterung unterscheiden.
Für die eigenständige Vorbereitung eines Widerspruchs bietet der GdB-Widerspruchskompass eine strukturierte Unterstützung mit Anleitungen und Arbeitsmitteln.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Die Informationen dieses Artikels orientieren sich an den folgenden offiziellen Rechtsgrundlagen:
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung
- Versorgungsmedizin-Verordnung – Medizinische Bewertungsgrundsätze
- § 48 SGB X – Wesentliche Änderung der Verhältnisse
- § 84 SGG – Widerspruch und Fristen
- § 87 SGG – Klagefrist
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Die dargestellten Möglichkeiten hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.