
GdB beantragen: Schritt für Schritt erklärt
Wer einen GdB beantragen möchte, steht oft vor einer scheinbar einfachen Frage: Wo stelle ich den Antrag und was muss ich angeben?
Tatsächlich kommt es nicht nur darauf an, den richtigen Antrag auszufüllen. Entscheidend ist, dass die zuständige Behörde ein möglichst vollständiges Bild davon bekommt, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen und wie sie sich auf die Teilhabe am Alltag auswirken.
Der Antrag leitet das sogenannte Feststellungsverfahren ein. Dabei wird geprüft, ob eine Behinderung vorliegt und welcher Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden kann. Nach § 152 SGB IX wird der GdB in Zehnergraden festgestellt; eine Feststellung erfolgt ab einem GdB von 20.
1. Zuerst klären: Ist ein GdB-Antrag für mich sinnvoll?
Ein GdB wird nicht allein deshalb festgestellt, weil eine bestimmte Diagnose vorliegt.
Entscheidend ist vielmehr, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflusst.
Dabei können körperliche, psychische, geistige und Sinnesbeeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss grundsätzlich mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen.
Das bedeutet beispielsweise:
Eine Diagnose allein sagt noch nicht aus, welcher GdB festgestellt wird.
Viel wichtiger ist, welche konkreten Auswirkungen damit verbunden sind.
Das können zum Beispiel Einschränkungen bei
- Bewegung und Belastbarkeit,
- Konzentration und Aufmerksamkeit,
- sozialen Kontakten,
- Selbstständigkeit,
- Kommunikation,
- Orientierung,
- körperlichen Tätigkeiten
- oder anderen Bereichen des täglichen Lebens
sein.
Der GdB ist außerdem kein Maß dafür, wie leistungsfähig jemand im Beruf ist. Aus dem GdB kann daher nicht unmittelbar auf die Arbeitsfähigkeit geschlossen werden.
Wenn du zunächst verstehen möchtest, wie Antrag, Bewertung, Erhöhung und Widerspruch zusammenhängen, findest du hier den kompletten Überblick zum GdB.
GdB beantragen: Antrag, Bewertung, Erhöhung und Widerspruch
2. Die zuständige Behörde finden
Der GdB wird nicht bei der Krankenkasse und auch nicht direkt beim Arzt beantragt.
Zuständig ist die jeweilige Behörde des Bundeslandes. Je nach Wohnort kann sie beispielsweise Versorgungsamt, Landesamt oder Amt für soziale Angelegenheiten heißen.
Welche Stelle zuständig ist und ob der Antrag online gestellt werden kann, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Am einfachsten ist es deshalb, nach der zuständigen Behörde des eigenen Wohnortes zu suchen.
Viele Behörden stellen den Antrag online zur Verfügung. Teilweise kann der Antrag auch schriftlich oder persönlich eingereicht werden.
Wichtig: Nicht irgendeinen Antrag aus dem Internet verwenden, sondern möglichst das aktuelle Formular der zuständigen Behörde.
3. Medizinische Unterlagen zusammentragen
Bevor der Antrag abgeschickt wird, lohnt es sich, die vorhandenen medizinischen Unterlagen zusammenzustellen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Arztberichte
- Facharztberichte
- Krankenhaus- und Entlassungsberichte
- Reha-Berichte
- Befunde
- Untersuchungsberichte
- Therapie- oder Behandlungsberichte
- Gutachten
- relevante ältere Unterlagen
Die Behörde benötigt medizinische Informationen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen beurteilen zu können. Auch Entlassungsberichte oder fachärztliche Unterlagen können dabei hilfreich sein.
Dabei gilt nicht automatisch: Je mehr Papier, desto besser.
Entscheidend ist, dass die Unterlagen einen nachvollziehbaren Bezug zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben.
Ein aktueller Befund kann beispielsweise wesentlich hilfreicher sein als eine große Sammlung sehr alter Unterlagen, die den heutigen Zustand kaum noch abbilden.
Was tun, wenn wichtige Unterlagen fehlen?
Nicht jeder hat alle Arztberichte zu Hause.
Das bedeutet nicht, dass man deshalb keinen Antrag stellen kann.
Wenn medizinische Unterlagen fehlen, kann es sinnvoll sein, bei behandelnden Ärzten oder Einrichtungen nachzufragen. Patienten haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in ihre Patientenunterlagen und können Kopien verlangen.
4. Den Antrag vollständig ausfüllen
Beim Ausfüllen des GdB-Antrags geht es nicht darum, möglichst viele Angaben zu machen.
Es geht darum, die eigene gesundheitliche Situation vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Dazu gehören insbesondere die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wegen derer der GdB festgestellt werden soll.
Hier passieren häufig die ersten Fehler.
Manche Antragsteller schreiben beispielsweise nur:
„Depression“
oder
„Rückenschmerzen“
Damit weiß die Behörde zwar, welche Diagnose oder Beschwerden gemeint sind. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Leben werden dadurch aber noch nicht deutlich.
Besser ist es, die gesundheitliche Situation so anzugeben, dass nachvollziehbar wird, was die Erkrankung im Alltag tatsächlich verursacht.
5. Alle relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeben
Ein häufiger Fehler ist, sich beim Antrag nur auf die Erkrankung zu konzentrieren, die momentan als die wichtigste empfunden wird.
Wenn mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, sollten diese grundsätzlich vollständig angegeben werden, sofern sie für die Teilhabe relevant sind.
Denn mehrere Beeinträchtigungen werden bei der Bildung des Gesamt-GdB berücksichtigt. Dabei werden die einzelnen GdB-Werte allerdings nicht einfach addiert. Entscheidend sind die Auswirkungen der Beeinträchtigungen insgesamt und ihre Wechselwirkungen.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Eine Person hat
- eine körperliche Erkrankung,
- zusätzlich eine psychische Erkrankung
- und eine weitere gesundheitliche Einschränkung.
Es wäre falsch anzunehmen, dass aus beispielsweise 30 + 20 + 20 automatisch ein Gesamt-GdB von 70 entsteht.
Eine solche Addition findet nicht statt.
Vielmehr wird geprüft, welche Beeinträchtigung den höchsten Einzel-GdB verursacht und ob weitere Beeinträchtigungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.
Deshalb ist es wichtig, relevante gesundheitliche Probleme nicht einfach wegzulassen.
6. Nicht nur Diagnosen nennen – Auswirkungen beschreiben
Das ist einer der wichtigsten Punkte beim GdB-Antrag.
Die Behörde muss nicht nur wissen, welche Erkrankungen vorliegen, sondern auch, welche Beeinträchtigungen daraus entstehen.
Statt ausschließlich eine Diagnose aufzuschreiben, sollte deshalb nachvollziehbar werden:
- Was fällt im Alltag schwer?
- Was ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich?
- Wie häufig treten Beschwerden auf?
- Wie stark ist die Belastbarkeit eingeschränkt?
- Welche Tätigkeiten können nicht mehr wie früher ausgeführt werden?
- Welche Unterstützung wird benötigt?
- Welche Auswirkungen bestehen trotz Behandlung?
Dabei sollte man bei den Tatsachen bleiben.
Es geht nicht darum, Beschwerden dramatischer darzustellen, als sie sind.
Genauso wenig sollte man relevante Einschränkungen kleinreden.
Eine sachliche und konkrete Beschreibung ist meistens hilfreicher als allgemeine Aussagen wie „sehr starke Beschwerden“ oder „ich kann fast nichts mehr“.
7. Den Antrag vor dem Abschicken noch einmal prüfen
Bevor der Antrag abgeschickt wird, lohnt sich eine letzte Kontrolle.
Dabei sollte man sich insbesondere fragen:
Habe ich alle relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen angegeben?
Sind die Angaben zu meinen aktuellen Beschwerden nachvollziehbar?
Habe ich wichtige medizinische Unterlagen angegeben beziehungsweise beigefügt?
Sind die Kontaktdaten meiner behandelnden Ärzte korrekt?
Habe ich alle erforderlichen Felder ausgefüllt?
Fehlen noch Angaben oder Unterlagen?
Gerade bei umfangreichen Formularen werden einzelne Angaben schnell übersehen.
Eine sorgfältige Kontrolle kann deshalb später unnötige Rückfragen vermeiden.
8. Den Antrag einreichen
Wenn der Antrag vollständig ist, wird er bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Je nach Bundesland und zuständiger Stelle kann das beispielsweise online, schriftlich oder auf anderem vorgesehenem Weg erfolgen.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt das eigentliche Feststellungsverfahren.
Wichtig ist dabei: Der GdB wird nicht einfach anhand einer vom Antragsteller gewünschten Zahl festgelegt.
Die zuständige Behörde prüft die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhand der vorhandenen Informationen und der versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Die Werte aus der Versorgungsmedizin-Verordnung sind dabei Anhaltswerte. Die konkrete Bewertung berücksichtigt die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls.
9. Was passiert nach dem GdB-Antrag?
Nach Eingang des Antrags prüft die zuständige Behörde die Angaben und die vorhandenen medizinischen Informationen.
Dafür können beispielsweise bereits vorhandene ärztliche Unterlagen herangezogen oder weitere Informationen bei behandelnden Ärzten angefordert werden.
Anschließend wird entschieden, ob eine Behinderung vorliegt und welcher GdB festgestellt wird.
Der GdB wird dabei in Zehnergraden festgestellt. Nach § 152 SGB IX erfolgt eine Feststellung ab einem GdB von 20.
Am Ende erhält man einen entsprechenden Bescheid.
Wichtig ist, zwischen GdB und Schwerbehinderung zu unterscheiden:
Ein GdB kann beispielsweise 20, 30, 40 oder 50 betragen. Als schwerbehindert gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX grundsätzlich ab einem GdB von 50.
Der Schwerbehindertenausweis ist wiederum ein Nachweis für die festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.
10. Was tun, wenn der festgestellte GdB nicht zur eigenen Situation passt?
Nicht jeder Antrag endet mit dem GdB, den man selbst erwartet hat.
Es kann beispielsweise passieren, dass ein GdB niedriger festgestellt wird als erhofft oder bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen aus Sicht des Antragstellers nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Dann sollte man den Bescheid nicht einfach ungeprüft hinnehmen.
Zunächst ist wichtig, den Bescheid genau zu lesen und nachzuvollziehen, was tatsächlich festgestellt wurde.
Je nach Situation können anschließend weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen, beispielsweise ein Widerspruch.
Dabei gelten Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Der Widerspruch ist allerdings ein eigenes Thema. Deshalb behandeln wir Ablauf, Frist, Begründung und weitere Möglichkeiten ausführlich in unserem späteren Ratgeber zum GdB-Widerspruch.
Häufige Fehler beim GdB-Antrag
Ein GdB-Antrag muss nicht kompliziert sein. Trotzdem gibt es einige typische Fehler, die man möglichst vermeiden sollte.
Nur Diagnosen statt Auswirkungen angeben
„Depression“, „Bandscheibenvorfall“ oder „Migräne“ beschreibt zunächst die Erkrankung.
Entscheidend für die Bewertung sind aber die daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigungen.
Nur die wichtigste Erkrankung angeben
Wer mehrere relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, sollte nicht automatisch nur eine davon angeben.
Mehrere Beeinträchtigungen können für die Gesamtbewertung relevant sein.
Alte Unterlagen ungeprüft verwenden
Unterlagen können hilfreich sein. Sie sollten aber möglichst auch den aktuellen Gesundheitszustand abbilden.
Beschwerden über- oder untertreiben
Beides kann problematisch sein.
Der Antrag sollte die tatsächliche Situation sachlich und nachvollziehbar darstellen.
Einen bestimmten GdB „beantragen“
Man beantragt nicht einfach „GdB 50“.
Beantragt wird die Feststellung einer Behinderung beziehungsweise des GdB. Welcher GdB festgestellt wird, entscheidet die zuständige Behörde anhand der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihrer Auswirkungen.
Häufige Fragen zum GdB-Antrag
Kann ich einen GdB beantragen, ohne einen Schwerbehindertenausweis zu haben?
Ja.
Zunächst geht es um die Feststellung der Behinderung und des GdB. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht die Voraussetzung dafür, einen GdB feststellen zu lassen.
Bei einem GdB von 50 oder höher kann die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen; der Ausweis dient anschließend als Nachweis.
Wo stelle ich den GdB-Antrag?
Bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes. Die genaue Bezeichnung und Zuständigkeit kann sich je nach Bundesland unterscheiden. In manchen Fällen ist eine Online-Antragstellung möglich.
Muss ich alle Erkrankungen angeben?
Relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sollten vollständig angegeben werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sie die Teilhabe am Alltag beeinflussen.
Mehrere Beeinträchtigungen werden bei der Gesamtbewertung berücksichtigt, aber nicht einfach addiert.
Kann ich den GdB online beantragen?
Das hängt von der zuständigen Behörde und dem jeweiligen Bundesland ab. Einige Behörden bieten einen Online-Antrag an, andere stellen Formulare zum Download bereit oder ermöglichen eine Antragstellung auf anderem Weg.
Fazit: Ein guter GdB-Antrag beginnt mit einer vollständigen Darstellung
Beim GdB-Antrag geht es nicht darum, möglichst viele Seiten einzureichen oder eine bestimmte GdB-Zahl zu erreichen.
Entscheidend ist, dass die zuständige Behörde ein vollständiges und nachvollziehbares Bild der gesundheitlichen Situation erhält.
Dazu gehören relevante Erkrankungen, aussagekräftige medizinische Unterlagen und vor allem eine verständliche Darstellung der tatsächlichen Auswirkungen auf den Alltag.
Wer sich vor dem Absenden die Zeit nimmt, den Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen, kann typische Fehler vermeiden und schafft eine bessere Grundlage für das anschließende Feststellungsverfahren.
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