GdB bei mehreren Erkrankungen: Wie wird der Gesamt-GdB gebildet?

Viele Menschen haben nicht nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Häufig bestehen mehrere Erkrankungen gleichzeitig – zum Beispiel eine körperliche Erkrankung zusammen mit einer psychischen Belastung, chronischen Schmerzen oder Einschränkungen der Beweglichkeit.

Dann stellt sich eine wichtige Frage: Werden die einzelnen GdB einfach zusammengerechnet?

Nein. Ein GdB von 30 plus ein GdB von 20 ergibt nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 50.

Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird der Gesamt-GdB nach den Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beurteilt. Dabei kommt es auch darauf an, wie die verschiedenen Beeinträchtigungen zusammenwirken. Das ergibt sich aus § 152 Abs. 3 SGB IX und den Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Genau deshalb kann die eigene Situation komplizierter sein, als einzelne GdB-Werte vermuten lassen.

Einzel-GdB und Gesamt-GdB: Was ist der Unterschied?

Zunächst muss man zwischen dem Einzel-GdB und dem Gesamt-GdB unterscheiden.

Bei verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen können einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zunächst jeweils betrachtet und bewertet werden. Für die endgültige Feststellung ist aber nicht die Summe dieser Einzelwerte entscheidend.

Der Gesamt-GdB soll vielmehr die Gesamtauswirkung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen abbilden.

Das bedeutet:

Eine Person kann beispielsweise für eine gesundheitliche Beeinträchtigung einen GdB von 30 und für eine andere einen GdB von 20 haben. Daraus entsteht nicht automatisch ein Gesamt-GdB von 50.

Ebenso bedeutet ein Einzel-GdB von 40 nicht automatisch, dass bei einer zusätzlichen Erkrankung mit GdB 20 ein Gesamt-GdB von 60 entsteht.

Die einzelnen Werte sind deshalb keine Punkte, die man einfach zusammenrechnen kann.

Warum werden die Werte nicht einfach addiert?

Der GdB beschreibt die Beeinträchtigung der Teilhabe und nicht die Anzahl oder Schwere der Diagnosen.

Zwei Erkrankungen können beispielsweise ähnliche Auswirkungen haben und sich im Alltag weitgehend überschneiden.

Andere gesundheitliche Beeinträchtigungen können dagegen völlig unterschiedliche Lebensbereiche betreffen und sich dadurch zusätzlich auswirken.

Genau diese Zusammenhänge müssen bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.

Wie wird der Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen gebildet?

Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält hierfür konkrete Grundsätze.

Zunächst wird betrachtet, welche Funktionsbeeinträchtigung den höchsten Einzel-GdB verursacht.

Von dieser Beeinträchtigung wird bei der Bildung des Gesamt-GdB ausgegangen. Anschließend wird geprüft, ob weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.

Dabei sind die wechselseitigen Beziehungen zwischen den verschiedenen Beeinträchtigungen wichtig. Eine weitere Gesundheitsstörung kann also dazu führen, dass die Gesamtauswirkung höher einzuschätzen ist – sie wird aber nicht einfach mit ihrem eigenen GdB zum höchsten Wert addiert.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass Rechenmethoden wie Addition oder Mittelung der Einzelwerte nicht zulässig sind.

Vereinfacht dargestellt

Man kann sich das Prinzip so vorstellen:

Höchster Einzel-GdB
↓
Welche weiteren Beeinträchtigungen bestehen?
↓
Wie stark wirken sie sich zusätzlich auf die Teilhabe aus?
↓
Überschneiden sich die Auswirkungen oder betreffen sie unterschiedliche Lebensbereiche?
↓
Wie stark ist die Gesamtbeeinträchtigung tatsächlich?

Das ist keine mathematische Formel, sondern eine Gesamtbetrachtung.

Beispiel: GdB 30 und GdB 20

Nehmen wir eine Person mit zwei gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Für die erste Beeinträchtigung wird ein GdB von 30 zugrunde gelegt.

Für eine zweite Beeinträchtigung ergibt sich ein Einzel-GdB von 20.

Die Rechnung

30 + 20 = 50

ist für den Gesamt-GdB nicht zulässig.

Stattdessen wird geprüft, wie sich beide Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe auswirken.

Wenn sich die Auswirkungen weitgehend überschneiden, muss die zweite Beeinträchtigung den Gesamt-GdB nicht wesentlich erhöhen.

Wenn die zweite Beeinträchtigung dagegen einen anderen Lebensbereich betrifft und die Gesamtbeeinträchtigung dadurch deutlich verstärkt wird, kann sich der Gesamt-GdB erhöhen.

Es gibt deshalb keine allgemeine Tabelle, mit der man zwei oder drei Einzel-GdB zuverlässig zusammenrechnen kann.

Was bedeutet „wechselseitige Beziehungen“?

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen wirken nicht bei jedem Menschen unabhängig voneinander.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung unterscheidet unter anderem danach, ob sich Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken, unabhängig voneinander unterschiedliche Lebensbereiche betreffen oder sich ihre Auswirkungen überschneiden.

Beispiel für eine mögliche Verstärkung

Eine körperliche Erkrankung kann die Beweglichkeit erheblich einschränken.

Zusätzlich besteht eine psychische Erkrankung, die unter anderem dazu führt, dass die Person Schwierigkeiten hat, mit dieser körperlichen Einschränkung umzugehen und dadurch weitere Bereiche des täglichen Lebens beeinträchtigt werden.

Ob und in welchem Umfang diese Kombination den Gesamt-GdB beeinflusst, hängt von der konkreten Ausprägung und den tatsächlichen Auswirkungen ab.

Eine bestimmte Kombination garantiert deshalb keinen bestimmten Gesamt-GdB.

Beispiel für unterschiedliche Lebensbereiche

Zwei Beeinträchtigungen können auch weitgehend unterschiedliche Bereiche betreffen.

Eine Einschränkung der Beweglichkeit und eine erhebliche Beeinträchtigung der Kommunikation können beispielsweise unterschiedliche Auswirkungen auf die Teilhabe haben.

Auch hier gilt aber: Entscheidend ist immer die tatsächliche Gesamtauswirkung im Einzelfall.

Was passiert, wenn sich die Auswirkungen überschneiden?

Nicht jede zusätzliche Erkrankung führt automatisch zu einer höheren Gesamtbewertung.

Das ist ein häufiger Irrtum.

Wenn zwei gesundheitliche Beeinträchtigungen im Alltag weitgehend dieselben Einschränkungen verursachen, können sich ihre Auswirkungen überschneiden.

Dann entsteht nicht automatisch eine zusätzliche wesentliche Teilhabebeeinträchtigung.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt ausdrücklich auch Fälle, in denen sich die Auswirkungen verschiedener Funktionsbeeinträchtigungen vollständig überschneiden. In solchen Fällen führt dies in der Regel nicht zu einer erhöhten Gesamtbeeinträchtigung.

Das bedeutet vereinfacht:

Mehr Diagnosen bedeuten nicht automatisch einen höheren Gesamt-GdB.

Können mehrere Erkrankungen den Gesamt-GdB trotzdem erhöhen?

Ja.

Eine weitere gesundheitliche Beeinträchtigung kann die Gesamtbewertung erhöhen, wenn sie die Teilhabebeeinträchtigung wesentlich verstärkt.

Nach den aktuellen Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung ist dabei zu prüfen, ob die zusätzliche Gesundheitsstörung eine wesentliche Verstärkung des Gesamtausmaßes bewirkt. Dort wird als Orientierung eine Erhöhung des Gesamt-GdB um mindestens 10 genannt.

Das ist allerdings keine Rechenregel, nach der automatisch zehn Punkte hinzukommen.

Es bedeutet nicht:

„Ich habe noch einen GdB 20, deshalb bekomme ich jetzt 10 Punkte dazu.“

Vielmehr wird beurteilt, ob die zusätzliche Beeinträchtigung die Gesamtauswirkungen tatsächlich in diesem wesentlichen Umfang verändert.

Warum ein GdB von 10 nicht automatisch berücksichtigt wird

Auch kleinere zusätzliche Beeinträchtigungen führen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung weist darauf hin, dass zusätzliche leichte Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 10 grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zu einer Zunahme der Gesamtbeeinträchtigung führen.

Auch bei zusätzlichen Beeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist eine wesentliche Erhöhung nicht automatisch gegeben. Das muss im jeweiligen Fall geprüft werden.

Das erklärt, warum die Anzahl der Diagnosen allein wenig darüber aussagt, welcher Gesamt-GdB am Ende festgestellt wird.

Werden Erkrankungen innerhalb desselben Funktionssystems zusammen betrachtet?

Ja.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht vor, dass zunächst die Funktionssysteme betrachtet werden. Liegen mehrere Gesundheitsstörungen innerhalb eines Funktionssystems vor, wird der GdB für dieses Funktionssystem in seiner Gesamtheit ermittelt.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur Vorstellung, jede einzelne Diagnose bekomme einen eigenen Wert, der anschließend einfach aufaddiert wird.

Entscheidend ist letztlich die Funktionsbeeinträchtigung, die aus den gesundheitlichen Störungen entsteht.

Was bedeutet das für den GdB-Antrag?

Wenn mehrere Erkrankungen bestehen, sollte man im Antrag nicht nur die vermeintlich „schlimmste“ Diagnose nennen.

Relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sollten vollständig angegeben werden.

Das bedeutet aber nicht, dass man einfach möglichst viele Diagnosen sammeln sollte.

Wichtig ist vielmehr, dass nachvollziehbar wird:

  • welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen,
  • welche Auswirkungen sie jeweils haben,
  • welche Einschränkungen im Alltag entstehen,
  • ob mehrere Beeinträchtigungen zusammenwirken,
  • und welche medizinischen Unterlagen die Situation belegen können.

Gerade bei mehreren Erkrankungen kann es schwierig sein, die eigene Situation übersichtlich darzustellen.

Wenn du noch am Anfang des Verfahrens stehst, findest du hier die ausführliche Anleitung:

🔗 GdB beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Sollte man im Antrag selbst einen bestimmten Gesamt-GdB nennen?

Davon sollte man sich nicht abhängig machen.

Der GdB wird nicht nach einer vom Antragsteller gewünschten Zahl festgelegt. Die zuständige Behörde beurteilt die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhand der gesetzlichen und versorgungsmedizinischen Grundlagen.

Der Antrag sollte deshalb nicht darauf ausgerichtet sein, eine bestimmte Zahl zu „erreichen“.

Viel wichtiger ist eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Beeinträchtigungen.

Das gilt auch dann, wenn man bereits aus früheren Unterlagen oder aus Informationen im Internet bestimmte GdB-Werte kennt.

Die Werte aus der Versorgungsmedizin-Verordnung sind außerdem nicht als starre automatische Zuordnung für jede einzelne Person zu verstehen. Die konkrete Beurteilung richtet sich nach den tatsächlichen Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen.

Häufiger Fehler: Einzel-GdB einfach zusammenrechnen

Ein besonders verbreiteter Denkfehler lautet:

„Ich habe GdB 30 wegen Erkrankung A und GdB 30 wegen Erkrankung B. Also muss ich GdB 60 haben.“

So funktioniert die Gesamtbildung nicht.

Auch die Rechnung

40 + 20 = 60

ist nicht zulässig.

Ebenso wenig kann man einfach den Durchschnitt bilden.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung schließt solche Rechenmethoden ausdrücklich aus.

Stattdessen wird die Gesamtsituation betrachtet.

Mehrere Erkrankungen sind nicht automatisch ein Vorteil – aber auch kein Nachteil

Die Regelung bedeutet nicht, dass mehrere Erkrankungen grundsätzlich „nichts bringen“.

Sie bedeutet vielmehr, dass die Gesamtauswirkungen entscheidend sind.

Eine zusätzliche Erkrankung kann den Gesamt-GdB erhöhen, wenn sie die Teilhabebeeinträchtigung wesentlich verstärkt.

Sie kann aber auch wenig oder keinen zusätzlichen Einfluss haben, wenn ihre Auswirkungen bereits durch eine andere Beeinträchtigung abgedeckt sind oder sich stark überschneiden.

Deshalb sollte man bei mehreren Erkrankungen nicht nur auf die einzelnen Diagnosen oder vermeintlichen Einzel-GdB schauen.

Die entscheidende Frage lautet:

Wie wirken sich alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammen auf die Teilhabe aus?

Was ist der Unterschied zwischen Gesamt-GdB und Schwerbehinderung?

Auch hier kommt es häufig zu Missverständnissen.

Der GdB beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Teilhabe. Er wird in Zehnergraden festgestellt. Eine Feststellung nach § 152 SGB IX erfolgt ab einem GdB von 20.

Schwerbehindert ist ein Mensch im Sinne des SGB IX grundsätzlich ab einem GdB von 50.

Der Gesamt-GdB ist deshalb nicht dasselbe wie ein Schwerbehindertenausweis.

Der Schwerbehindertenausweis ist vielmehr ein Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft und gegebenenfalls weitere festgestellte gesundheitliche Merkmale.

Auch Merkzeichen werden nicht einfach aus dem Gesamt-GdB „berechnet“. Für bestimmte Nachteilsausgleiche können zusätzliche gesundheitliche Merkmale relevant sein, die im Feststellungsverfahren gesondert festgestellt werden.

Was sollte man bei mehreren Erkrankungen besonders beachten?

Wer mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, sollte den Antrag nicht aus der Perspektive einzelner Diagnosen betrachten.

Hilfreicher ist eine Gesamtbetrachtung:

Welche Einschränkungen bestehen tatsächlich?

Welche davon betreffen unterschiedliche Lebensbereiche?

Welche Auswirkungen überschneiden sich?

Welche Beeinträchtigungen verstärken sich möglicherweise gegenseitig?

Welche medizinischen Unterlagen machen die Situation nachvollziehbar?

Dabei sollte man weder übertreiben noch relevante Einschränkungen aus Bescheiden oder Anträgen herauslassen.

Gerade bei komplexeren gesundheitlichen Situationen kann eine strukturierte Vorbereitung helfen, die eigenen Angaben vollständig und verständlich zusammenzustellen.

Fazit: Beim Gesamt-GdB zählt nicht die Rechnung, sondern die Gesamtauswirkung

Mehrere Erkrankungen werden beim GdB nicht einfach zusammengerechnet.

Aus einem GdB von 30 und einem weiteren GdB von 20 wird also nicht automatisch ein Gesamt-GdB von 50.

Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB. Anschließend wird geprüft, ob weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen die Gesamtauswirkungen wesentlich verstärken. Dabei spielen Überschneidungen und gegenseitige Wechselwirkungen eine wichtige Rolle.

Wer mehrere Erkrankungen hat, sollte deshalb nicht versuchen, den eigenen Gesamt-GdB mit einer einfachen Rechnung vorherzusagen.

Entscheidend ist vielmehr, wie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen insgesamt die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussen.

Wenn du deinen eigenen GdB-Antrag vorbereitest, ist deshalb eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der gesundheitlichen Situation besonders wichtig.

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Häufige Fragen

Werden GdB-Werte bei mehreren Erkrankungen addiert?

Nein. Einzelne GdB-Werte werden nicht einfach addiert. Der Gesamt-GdB wird anhand der Gesamtauswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihrer Wechselwirkungen gebildet.

Was ist, wenn ich GdB 30 und GdB 20 habe?

Daraus entsteht nicht automatisch ein Gesamt-GdB von 50. Es wird geprüft, wie sich beide Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe auswirken.

Kann eine zusätzliche Erkrankung den Gesamt-GdB erhöhen?

Ja. Wenn eine weitere gesundheitliche Beeinträchtigung die Gesamtauswirkungen wesentlich verstärkt, kann sich der Gesamt-GdB erhöhen. Das ist jedoch immer eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Was passiert, wenn sich zwei Erkrankungen in ihren Auswirkungen überschneiden?

Wenn sich die Auswirkungen vollständig oder weitgehend überschneiden, führt die zusätzliche Erkrankung nicht automatisch zu einer höheren Gesamtbewertung. Entscheidend ist die tatsächliche Gesamtauswirkung.

Werden alle Erkrankungen beim GdB berücksichtigt?

Relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen werden bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt. Entscheidend ist dabei nicht allein die Anzahl der Diagnosen, sondern deren Auswirkungen auf die Teilhabe und ihr Zusammenspiel.

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